
Automatischer Haftpflichtschutz für Golfer*innen entfällt ab 1. Januar 2022
Ab der neuen Saison sind nicht mehr alle Golfer*innen automatisch Haftpflicht versichert.
„Automatisch“ versichert sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schnuppergolfer und Personen mit einer Probemitgliedschaft bis zu 6 Monaten.
Sie haben mehrere Alternativen auch in Zukunft auf der Golfanlage haftpflichtversichert und somit geschützt zu sein.
1. Gemeinsam mit dem Versicherungspartner Hanse-Merkur hat der DGV unter dem Namen „DGV-GolfProtect“ ein neues Leistungsangebot entwickelt. Dieses Angebot können Sie auf zwei unterschiedlichen Wegen nutzen:
a) entweder durch eine Einwilligung zur werblichen Ansprache per E-Mail durch den Versicherungspartner HanseMerkur (ohne weitere Kosten) oder
b) gegen Zahlung von 12 Euro pro Kalenderjahr. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar mit dem Beitritt zur
„DGV-GolfProtect“. (weitere Infos auf der Homepage des DGV unter https://versicherung.golf.de)
In beiden Optionen sind die E-Carts nicht berücksichtigt und der Versicherungsschutz gilt nur im Inland.
2. Überprüfen Sie ihre eigene private Haftpflicht-Versicherung. Einige Versicherungsunternehmen bieten in ihren Policen auch den Schutz auf Golfplätzen an. Bitte überprüfen Sie auch, ob eventuelle Schäden, die Sie mit oder an einem Cart verursachen, mit abgedeckt sind.
3. Natürlich hat jeder Golfclub auch die Möglichkeit für alle Mitglieder*innen eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Sprechen Sie die Verantwortlichen in ihrem Club darauf an.